Allgemeine Geschäftsbedingungen für Montageleistungen
§1 Geltungsbereich
- Die KWK FENSTERHANDEL GmbH (im Folgenden: KWK FENSTERHANDEL) erbringt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Montageleistungen im Bereich Fenster- und Türelemente, insbesondere: Montage von Fenstern, HST-Systemen, Eingangstüren, Rollläden, Fensterbänken und anderen Elementen. KWK FENSTERHANDEL erbringt keine Demontage- und Entsorgungsleistungen von Fenster- und Türelementen, sofern in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen KWK FENSTERHANDEL und dem Kunden (im Folgenden gemeinsam: die Parteien) nichts anderes geregelt ist.
- KWK FENSTERHANDEL erstellt einen Kostenvoranschlag für Montagearbeiten (im Folgenden:
Kostenvoranschlag) und führt Montageleistungen für ausgewählte und bestimmte Anfragen oder Aufträge zum Kauf von Fenster- und Türelementen durch. Der dem Kunden vorgelegte Kostenvoranschlag für die Arbeiten gilt als Richtwert und dient lediglich als Grundlage für die spätere Erstellung eines verbindlichen Angebots (nachfolgend „Angebot“) bzw. eines Auftrags (nachfolgend „Auftrag“) auf Wunsch des Kunden. Der Vertrag zwischen KWK FENSTERHANDEL und dem Kunden kommt erst durch Unterzeichnung des von KWK FENSTERHANDEL vorgelegten verbindlichen Angebots bzw. des Auftrags (mehr unter §4 Abs. 2) unter Berücksichtigung weiterer individueller Leistungsparameter, die zuvor nicht im Kostenvoranschlag genannt wurden, zustande, wie insbesondere:
ein genauer Erfüllungsort, Datum des Beginns der Auftragsausführung und möglicher Zeitpunkt der Fertigstellung, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung durch den Kunden des Grundstücks und der zu montierenden Elemente am Montageort. Im Übrigen gelten für die Montageleistung die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Unterzeichnung des Angebots bzw. des Auftrags erklärt der Kunde zugleich, dass er diese gelesen hat und damit einverstanden ist. - Für den Fall, dass eine gesonderte Vereinbarung und Durchführung der Montageleistung zu anderen als die in diesen AGB vorgesehenen Bedingungen erforderlich ist (insbesondere gilt dies für einen Unternehmer, der die Montageleistung im Rahmen seiner regelmäßigen beruflichen Tätigkeit bestellt bzw. wenn die Montage auf einem Grundstück unter der Aufsicht eines Denkmalpflegers stattfinden soll), besteht die Möglichkeit, eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der die einzelnen Bedingungen für die Durchführung der Montage festgelegt werden. Auf Wunsch des Kunden legt KWK FENSTERHANDEL einen gesonderten Vertrag mit einem Angebot vor, der die zwischen den Parteien vereinbarten Sonderanforderungen abdeckt, die für dessen Umsetzung erforderlich sind.
- KWK FENSTERHANDEL erklärt, dass:
- sie über organisatorische Möglichkeiten, Fachkenntnisse und technische Erfahrungen verfügt, um die Montageleistung der in § 1 Abs. 1 genannten Elemente durchzuführen;
- sie die durch den Auftrag/ den Vertrag umfassten Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den in Deutschland geltenden Normen durchführen wird;
- sie den Kunden über den Fortschritt der Montage auf dem Laufenden halten wird;
- sie bei der Arbeit die Hilfe qualifizierter Subunternehmer in Anspruch nehmen wird;
- sie die Fertigstellung der Arbeiten melden und das Grundstück zum vereinbarten Termin zur Endabnahme bereitstellen wird.
- Verbraucher im Sinne der vorliegenden AGB ist jede natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Auftrag aufgibt. Unternehmer ist jede natürliche Person, rechtsfähige Person, juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die im Rahmen ihrer ständigen beruflichen Tätigkeit einen Auftrag aufgibt.
- KWK FENSTERHANDEL erklärt, dass sie ein aktiver Mehrwertsteuerzahler ist.
§2. Angaben
KWK FENSTERHANDEL GmbH
Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus
Unternehmensitz: Cottbus
HRB: 17823 CB
Finanzamt: Cottbus
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE340209268
Steuernummer: 050/112/04106
Kontakt:
Telefon: 0355-52935781
Telefax: 033223947087
E-mail: info@kwk-fensterhandel.de
§3 Kostenvoranschlag
- KWK FENSTERHANDEL legt zu ausgewählten Angeboten für den Verkauf von Fenstern einen Kostenvoranschlag für die für den Einbau erforderlichen Montagearbeiten vor. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und stellt kein Angebot im Sinne des allgemein geltenden Rechts dar.
- Ist der Kunde an der Durchführung von Montageleistungen durch KWK FENSTERHANDEL interessiert, so erstellt die Gesellschaft auf Wunsch des Kunden ein verbindliches Angebot oder unmittelbar einen Auftrag. Im Angebot bzw. im Auftrag werden die Anmerkungen des Kunden zu dem zuvor abgegebenen Kostenvoranschlag mit berücksichtigt sowie einzelne Bedingungen des Auftrages, die zuvor nicht in den Kostenvoranschlag aufgenommen worden sind, darunter: ein genauer Arbeitsumfang, Datum und Uhrzeit der Leistungserbringung, Ort der Leistungserbringung, die es KWK FENSTERHANDEL ermöglichen, im Angebot bzw. im Auftrag die Gesamtkosten für die Durchführung der Montagearbeiten anzugeben.
- Vor der Erstellung eines verbindlichen Angebots bzw. eines Auftrags durch KWK FENSTERHANDEL ist der Kunde verpflichtet, insbesondere Angaben zur Vertragsseite, Kontaktdaten der vertretungsberechtigten Person, gewünschten Leistungsumfang, insbesondere die genaue Adresse des Grundstücks, an dem die Montageleistung durchgeführt werden soll, Zeitpunkt der Bereitstellung des Grundstücks sowie den Termin zu nennen, an dem die für den Einbau vorgesehenen Elemente und sonstigen für die ordnungsgemäße Erstellung notwendigen Informationen KWK FENSTERHANDEL übergeben werden.
- Die Art und Weise des Vertragsabschlusses sowie die Regeln und Bedingungen für seine Durchführung werden im weiteren Teil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
§4 Angebot, Auftrag, Unterlagen und Vertragsabschluss
- KWK FENSTERHANDEL erstellt zu den in den vorliegenden AGB genannten Bedingungen einen Kostenvoranschlag, ein Angebot bzw. einen Auftrag und übermittelt diese in elektronischer Form dem Kunden zusammen mit den nötigen Anlagen.
- Die Annahme der von KWK FENSTERHANDEL vorgeschlagenen Konditionen erfolgt durch Übersendung des unterschriebenen Angebots bzw. Auftrags an KWK FENSTERHANDEL. Das unterschriebene Angebot bzw. der unterschriebene Auftrag ist per Post oder per E-Mail wie im bisherigen Schriftverkehr an KWK FENSTERHANDEL zu übermitteln. KWK FENSTERHANDEL wird dem Kunden nach Überprüfung des erhaltenen Dokuments auf dessen Richtigkeit in elektronischer Form bestätigen, dass die Leistung ordnungsgemäß registriert und der Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen des Angebots bzw. des Auftrags gemachten Angaben, insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben über Ort, Datum und angegebenen Umfang der Montageleistung.
- Sämtliche individuelle Vereinbarungen per E-Mail oder Telefon, die den Bestimmungen der vorliegenden AGB nicht widersprechen und nicht den Abschluss eines gesonderten Montagevertrages erfordern, sind in das vom Kunden unterzeichnete Angebot bzw. in den Auftrag aufzunehmen. Im Übrigen bleiben sie unverbindlich, da sie vom Kunden nicht abschließend bestätigt sind, und gelten nicht als Leistungsumfang und nicht als Grundlage für eine Beanstandung.
- Innerhalb der im vorgelegten Angebot genannten Frist oder innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Zusendung des Auftrags durch KWK FENSTERHANDEL unterzeichnet der Kunde das Dokument sendet es zu den oben genannten Bedingungen zurück und leistet auch die Zahlung gemäß von ihm gewählten Zahlungskonditionen (siehe hierzu § 5 AGB). Nach Erhalt des unterschriebenen Dokuments und Verbuchung der Zahlung führt KWK FENSTERHANDEL den Auftrag gemäß den sich aus dem Auftrag und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Vereinbarungen aus.
§5 Zahlungskonditionen
- Preise im Angebot bzw. Auftrag verstehen sich als Nettopreise inklusive Mehrwertsteuer.
- Die Höhe der Vergütung umfasst ausschließlich die Erbringung von Leistungen aus dem Angebot bzw. aus dem Auftrag. Die Vergütung umfasst nicht die Erbringung von Nebenleistungen.
- Die Zahlung für die Montageleistungen kann wie folgt erbracht werden:
- Der Kunde zahlt 100 % des Bruttopreises der Dienstleistung per Banküberweisung auf das in der VAT-Rechnung von KWK FENSTERHANDEL angegebene Bankkonto spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung des Vertragsabschlusses und der Genehmigung der Leistungserbringung durch KWK FENSTERHANDEL nach Vorlage eines ordnungsgemäß unterschriebenen Angebotes bzw. Auftrags durch den Kunden gemäß § 4 Abs. 2 der vorliegenden AGB;bzw.
- Der Kunde zahlt an KWK FENSTERHANDEL einen Betrag von 65 % des Bruttopreises der Dienstleistung als Anzahlung per Banküberweisung auf das in der VAT-Rechnung von KWK FENSTERHANDEL angegebene Bankkonto spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung des Vertragsabschlusses und der Genehmigung der Leistungserbringung durch KWK FENSTERHANDEL nach Vorlage eines ordnungsgemäß unterschriebenen Angebotes bzw. Auftrags durch den Kunden gemäß § 4 Abs. 2 der vorliegenden AGB;
- Die restlichen 35 % des Bruttopreises der Dienstleistung sind spätestens an dem Tag zu zahlen, an dem KWK FENSTERHANDEL den Vertragsgegenstand zur Endabnahme bereitstellt.
- KWK FENSTERHANDEL hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Zahlung gemäß der gewählten Zahlungsoption nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Bestätigung des Vertragsabschlusses durch KWK FENSTERHANDEL leistet. KWK FENSTERHANDEL ist berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Rücktrittserklärung kann per E-Mail an die vom Kunden bei Vertragsabschluss verwendete E-Mail-Adresse übermittelt werden, was zur Schriftform gleichwertig ist.
- Der Kunde willigt in elektronische Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen, Rechnungskopien und Korrekturrechnungen ein. Rechnungen, Rechnungskopien und Korrekturrechnungen werden an die vom Kunden bei Vertragsabschluss verwendete E-Mail-Adresse oder an die vom Kunden im Auftrag bzw. im Angebot angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
- Zahlung per PayPal – der Kunde kann die sichere Zahlungsart PayPal nutzen, wobei nach Bestätigung des Auftrags ihm ein Link mit einer Zahlungsaufforderung zugesandt wird.
§6 Termine des Vertragsbeginns und der Vertragserfüllung
- Sofern sich aus dem Angebot oder aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, beginnt die Montage innerhalb von 2 Arbeitstagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls des Grundstücks sowie der zu montierenden Tür- und Fensterelemente.
- KWK FENSTERHANDEL weist darauf hin, dass mit der Vertragserfüllung erst nach der Leistung der Anzahlung durch den Kunden begonnen wird (gemäß § 5 Abs. 3 Buchstabe a oder b und Abs. 6 der vorliegenden AGB). Die Höhe der Anzahlung stellt eine Teildeckung der Kosten für die Organisation der Montage innerhalb der durch die Parteien festgelegten Frist dar, einschließlich der Organisationskosten des beauftragten Montageteams, der Kosten für die Beschaffung von erforderlichen Montagematerialien, Transportkosten und anderer Kosten im Zusammenhang mit der Dienstleistung.
- Im Falle unvorhergesehener Verzögerungen bei der Anlieferung von Montageelementen, die durch Terminverschiebungen der Hersteller bei der Belieferung des Kunden entstehen, lässt KWK FENSTERHANDEL eine unentgeltliche Verschiebung des Beginns der Arbeiten durch den Kunden zu, sofern der Kunde dies mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin des Beginns der Arbeiten mitteilt. Die Parteien werden einen neuen Termin für den Beginn der Arbeiten auf der Grundlage des vom Kunden mitgeteilten neuen Termins für die Bereitstellung des Grundstücks und die Übergabe der für die Montage vorgesehenen Elemente üblicherweise festlegen. Die Festlegung eines neuen Termins für den Beginn der Arbeiten erfolgt durch eine schriftliche Vereinbarung, wobei die bisher durch die Parteien verwendete elektronische Form zulässig ist
- Soweit KWK FENSTERHANDEL für die Lieferung der zur Montage vorgesehenen Elemente und deren Einbau zuständig ist, entfällt die im vorstehenden Absatz genannte Informationspflicht des Kunden. Bei zu erwartenden Verzögerungen bei der Anlieferung von Elementen wird KWK FENSTERHANDEL den Kunden darüber informieren, indem sie das Kostenrisiko einer eventuell erforderlichen Verschiebung des Termins des Arbeitsbeginns durch das Montageteam allein trägt.
- Sollten Witterungsverhältnisse vorliegen, die eine Vertragserfüllung innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist erschweren bzw. unmöglich machen, so bleibt eine angemessene Verlängerung der Leistungsausführung vorbehalten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Die Voraussetzung für die Fristverlängerung ist, dass KWK FENSTERHANDEL den Kunden über den Eintritt ungünstiger Witterungsbedingungen für die Vertragserfüllung und deren Wegfall informiert.
- Die Ausführungsfrist wird durch einen schriftlichen Annex verlängert, zu deren Unterzeichnung sich der
Kunde in folgenden Fällen verpflichtet:- wenn höhere Gewalt eintritt;
- wenn Umstände vorliegen, die die Einhaltung der Ausführungsfrist für Arbeiten, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich machen, insbesondere wenn das Grundstück bzw. Fenster- und Türelemente nicht fristgerecht bereit gestellt werden.
§7 Nebenleistungen
- Der vollständige und detaillierte Leistungsumfang ist im Angebot bzw. im Auftrag enthalten und wird durch KWK FENSTERHANDEL gemäß § 4 Abs 2-5 der vorliegenden AGB bestätigt. Der in den oben genannten Dokumenten angegebene Leistungsumfang stellt den gesamten zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsumfang dar. Leistungen, die im Angebot bzw. im Auftrag nicht enthalten sind, gelten als Nebenleistungen, die durch die Vertragsparteien gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall legt KWK FENSTERHANDEL dem Kunden jeweils einen neuen Auftrag vor, der lediglich den Umfang der Nebenleistungen abdeckt. Der Vertragsabschluss insoweit erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie der Abschluss des ursprünglichen Vertrages über die Durchführung der
Montage gem. § 4 Abs 2. - Sofern die Erbringung von Nebenleistungen erforderlich ist, wird der Kunde bzw. KWK FENSTERHANDEL die jeweils andere Partei darüber informieren und dabei angeben, welche Nebenleistungen und zu welchem Richtpreis erbracht werden können. Können sich die Vertragsparteien hierüber nicht einigen und ist die Erbringung von Nebenleistungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes erforderlich, so ist KWK FENSTERHANDEL bis zur Erbringung von Nebenleistungen durch einen anderen Auftragnehmer bzw. durch den Kunden selbst von der Haftung für die fristgerechte Vertragserfüllung befreit. In diesem Fall verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend und soweit dabei für KWK FENSTERHANDEL Mehrkosten (z.B. für die Verlängerung der Einsatzdauer des Montageteams) entstehen, ist der Kunde zur Rückerstattung dieser Kosten verpflichtet, wobei diese Kosten in der Schlussrechnung zusätzlich ausgewiesen werden.
- Ist die Erbringung von Nebenleistungen erforderlich, verlängert sich die durch die Parteien vereinbarte Ausführungsfrist um die für die Erbringung von Nebenleistungen erforderliche Zeit.
§8 Auftragsabwicklung
- Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu dem Grundstück, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, zu ermöglichen und KWK FENSTERHANDEL bzw. einem beauftragten Subunternehmer die auf dem Grundstück zu montierenden Fenster- und Türelemente innerhalb der durch die Parteien vereinbarten Frist zu übergeben.
- Die Parteien sind verpflichtet, vor Beginn der Arbeitsausführung durch KWK FENSTERHANDEL das Protokoll über die Bereitstellung des Zugangs zum Grundstück und der zu montierenden Fenster- und Türelemente zu unterzeichnen. Das Protokollmuster wird dem Kunden zusammen mit den übrigen in § 4 Abs. 1 genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass KWK FENSTERHANDEL zur Durchführung des Vertragsgegenstandes ein ungehinderter Zugang zum Grundstück gewährleistet wird. Der Kunde erklärt, dass der Umsetzung des Vertragsgegenstandes keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung des Grundstücks für die Ausführung der Arbeiten, die Versorgung mit Medien (insbesondere mit Wasser und Strom) sowie die technische Infrastruktur sicherzustellen.
- KWK FENSTERHANDEL ist verpflichtet, Baumaterialien, die für die Montage der sich aus dem Auftrag ergebenden Elemente erforderlich sind (wie z.B. Montageschaumstoffe, Bausilikone, Dichtbänder, Anker bzw. sonstige Befestigungselemente,) bereitzustellen.
- Der Kunde ist für die Sicherung des Grundstücks sowie für einzubauende Materialien und Elemente, die auf der Baustelle liegen gelassen sind, verantwortlich.
- Die Parteien sind verpflichtet, ein Übergabeprotokoll des Grundstücks und der zu montierenden Elemente zu erstellen, die Endabnahme durchzuführen und das Endabnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parteien verpflichtet sind, etwaige Kommentare im Zusammenhang mit der Montage in das Protokoll aufzunehmen. Werden keine Kommentare durch die Parteien aufgenommen, so wird angenommen, dass die Montage korrekt und nach den Regeln der Baukunst sowie gemäß dem einvernehmlichen Willen der Parteien durchgeführt worden ist.
§9 Gewährleistung
- KWK FENSTERHANDEL weist darauf hin, dass auf Montageleistungen eine Gewährleistung von 2 Jahren gewährt wird.
- KWK FENSTERHANDEL gewährleistet eine ordnungsgemäße Montage von Elementen gemäß Industriestandards und Herstelleranweisungen. Die Gewährleistung umfasst die Qualität der ausgeführten Arbeiten, ordnungsgemäße Fensterabdichtung zum Schutz vor eindringendem Wasser sowie die bei der Montage verwendeten Materialien wie Montageschaum, Silikon oder Dichtungsbänder. Sollten Montagefehler während der Garantiezeit auftreten, so verpflichtet sich KWK FENSTERHANDEL, diese
kostenlos zu beheben. KWK FENSTERHANDEL übernimmt volle Verantwortung für jegliche Montagefehler und verpflichtet sich, diese zu beheben. Durch die Gewährleistung wird sichergestellt, dass die Montage eine bestimmte Zeit lang hält, ohne dass Nacharbeit bzw. Reparaturen erforderlich sind. Die Gewährleistung umfasst Folgendes:- Konstruktionen, bei denen keine eigenen Anpassungen bzw. Montageänderungen vorgenommen worden sind. KWK FENSTERHANDEL behält sich das Recht vor, nur die eigenen Leistungen oder die Leistungen seiner qualifizierten Subunternehmer mit einer Gewährleistung abzudecken, ohne für eigenständiges Handeln des Kunden bzw. Dritter zu haften;
- Konstruktionen, bei denen laufende Instandhaltung gemäß den Anweisungen von KWK FENSTERHANDEL und von Herstellern durchgeführt worden sind;
- Konstruktionen, die bestimmungsgemäß genutzt werden
- KWK FENSTERHANDEL weist darauf hin, dass weder die Garantie noch die Gewährleistung sich auf Mängel erstreckt, die verursacht wurden durch:
- unsachgemäße Verwendung des Produktes
- Verwendung des Produktes entgegen der Bedienungsanweisung
- mechanische Schäden
- eigenständige Reparatur bzw. Änderung oder Reparatur bzw. Änderung durch Dritte (außer der von KWK FENSTERHANDEL überwachten Serviceleistung);
- Fahrlässigkeit des Kunden;
- Verwendung ungeeigneter Reinigungs- und Pflegemittel.
- Im Rahmen der erteilten Gewährleistung hat der Kunde bei Feststellung von Mängeln Anspruch auf ihre
Beseitigung. - Bei Mängeln, die nach Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist auftreten, kann die Gewährleistung für die Montage von Fenster- und Türelementen durch KWK FENSTERHANDEL erneut gewährt werden, sofern sämtliche Servicearbeiten im Zusammenhang mit der Montage von Fenster- und Türelementen ausschließlich von KWK FENSTERHANDEL durchgeführt werden. Sollten Servicedienste anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist eine Verlängerung der Gewährleistung nicht möglich
§10 Beanstandungen
- Eine Beanstandung muss schriftlich bzw. auf dem elektronischen Wege mit einem durch die beiden
Parteien unterzeichneten endgültigen Abnahmeprotokoll und einer Beschreibung des
Beanstandungsfalles eingereicht werden. Die Beschreibung des Beanstandungsfalles sollte Folgendes
enthalten:- eine detaillierte Beschreibung des Mangels bzw. Schadens;
- eine ausreichende Dokumentation des Mangels bzw. Schadens (Foto- bzw. Videodokumentation), die den Auftritt des Mangels bzw. Schadens nachweist;
- eine mutmaßliche Ursache des Mangels bzw. Schadens.
- Auftritt von Mängeln an einem Teil der Arbeiten berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten
Montageleistung. - Hält KWK FENSTERHANDEL die Beanstandung des Kunden für berechtigt, so wird der Mangel durch KWK FENSTERHANDEL nach eigenem Ermessen beseitigt, sofern der Kunde nicht die Erbringung einer Nebenleistung verlangt hat
- Nach Beanstandung eines Mangels durch den Kunden ist KWK FENSTERHANDEL berechtigt, Servicemitarbeiter zur Überprüfung des Auftritts von Mängeln und deren Beseitigung einzusenden. Der Kunde ist verpflichtet, KWK FENSTERHANDEL Gelegenheit zu mindestens zwei Reparaturversuchen zu geben.
- KWK FENSTERHANDEL behält sich eine Frist von 10 Arbeitstagen zur Prüfung von Beanstandungen und 28 Tage zur Abwicklung von Beanstandungen vor, gerechnet ab dem Datum der Annahme der Beanstandung. Bei Beanstandungen von nicht standardmäßigen Mängeln kann diese Frist länger sein, wobei die Frist zur Beseitigung dieser Mängel jedoch nicht länger als 35 Tage ab der Annahme der Beanstandung sein darf.
- Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, gehen die nachweislich entstandenen Kosten von KWK FENSTERHANDEL zu Lasten des Kunden.
§11 Rücktrittsrecht
- KWK FENSTERANDEL weist darauf hin, dass der Kunde das Recht hat, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung über die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags bzw. des Angebots ohne Angabe von Gründen vom abgeschlossenen Montagevertrag zurückzutreten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt vom Vertrag nur unter den in den vorliegenden AGB genannten Voraussetzungen möglich.
- Der Kunde hat das Recht, mit KWK FENSTERHANDEL den Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Rücktrittsfrist zu vereinbaren, wobei es zu seiner Wirksamkeit der Schriftform bedarf. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, an KWK FENSTERHANDEL einen Betrag zu zahlen, der dem Umfang von Leistungen entspricht, die bis zu dem Zeitpunkt, an dem er KWK FENSTERHANDEL über den Rücktritt vom Vertrag informiert hat, erbracht worden sind, sowie Kosten, die KWK FENSTERHANDEL im Zusammenhang mit der Organisation der Montage bis zum Tage der wirksamen Abgabe der Rücktrittserklärung nachweislich entstanden sind, zu erstatten
- Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem er Kenntnis von den Umständen erlangt, die ihn zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, d.h. wenn KWK FENSTERHANDEL:
- den Vertrag nicht erfüllt bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt und der schriftlichen Aufforderung des Kunden zur Vertragserfüllung bzw. zu einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht innerhalb einer bestimmten und technisch gerechtfertigten Frist nachkommt, wobei die Frist jedoch nicht kürzer als 7 Tage sein darf;
- die Arbeiten ohne Begründung für länger als für 7 Tage unterbricht und mit der Arbeit trotz schriftlicher Aufforderung seitens des Kunden nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Aufforderung bei KWK FENSTERHANDEL beginnt.
- Aufgrund der Art der vertragsgegenständlichen Leistungen weist KWK FENSTERHANDEL darauf hin, dass der Kunde nach Erbringung der Leistung bzw. Montage das Recht zum Rücktritt vom Vertrag verliert.
- Der Rücktritt vom Vertrag kann unter Verwendung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Formulars oder des in den vorliegenden AGB enthaltenen Musters erfolgen
- Die Ausübung des Rücktrittsrechts besteht in der Abgabe einer eindeutigen schriftlichen Erklärung an folgende Adresse: KWK FENSTERHANDEL GmbH – Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus bzw. per E- Mail an info@kwk-fensterhandel.de, in der die Absicht zum Rücktritt vom Vertrag mitgeteilt wird. Es genügt eine schriftliche Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist.
**
Der Rücktritt vom Vertrag kann schriftlich unter Verwendung des untenstehenden Musters erklärt
werden:
KWK FENSTERHANDEL GmbH
Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus
Telefon: 0355-52935781
Telefax: 033223947087
E-Mail: info@kwk-fensterhandel.de
“Ich / Wir () trete / treten hiermit von dem von mir / uns geschlossenen Kaufvertrag über die folgenden
Waren () / Leistungen (*) aus der Bestellung/dem Auftrag/dem Angebot Nr. … zurück.”
Unterschrift und Datum
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- Nach dem Rücktritt vom Vertrag werden alle vom Kunden geleisteten Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung unter Vorbehalt der angegebenen Regelungen zur Abrechnung der erbrachten Leistungen und der entstandenen Kosten von KWK FENSTERHANDEL gem. § 11 Abs. 2 zurückerstattet.
- Die Rückerstattung an den Kunden erfolgt auf die gleiche Weise wie die ursprüngliche Zahlung durch den Kunden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Gebühren im Zusammenhang mit der Rückerstattung gehen nicht zu Lasten des Kunden
- KWK FENSTERHANDEL ist berechtigt, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom Vertrag zurückzutreten, und zwar innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem ihr die Umstände bekannt werden, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, d.h. wenn der Kunde:
- die Fenster- und Türelemente bzw. das Grundstück, auf dem der Vertragsgegenstand ausgeführt werden soll, nicht innerhalb der durch die Parteien gesetzten Frist übergeben hat;
- trotz Mitteilung von KWK FENSTERHANDEL über ein Hindernis, das die Vertragserfüllung behindert bzw. verhindert, das Hindernis nicht innerhalb von 2 Tagen nach der Mitteilung beseitigt;
- die durch die Parteien vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss vollständig gezahlt hat, ist KWK FENSTERHANDEL berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
- KWK FENSTERHANDEL legt fest, dass der Rücktritt vom Vertrag nur mit der Wirkung für die Zukunft erfolgen kann, d.h. ab dem Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag, sowie dass die bis zum Rücktritt vom Vertrag durchgeführten Arbeiten und die im Zusammenhang mit der Organisation der Montage entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden gehen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, bis zum Rücktritt vom Vertrag ein Protokoll über die Abnahme der erbrachten Leistungen zu erstellen. Im Falle der Verweigerung der Erstellung des Abnahmeprotokolls ist KWK FENSTERHANDEL berechtigt, ein einseitiges Protokoll zu erstellen.
§12 Geltendes Recht
- Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten, die sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen
Vereinbarung ergeben, gütlich und unter Wahrung der Interessen beider Parteien beizulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten über Gültigkeit, Wirksamkeit, Richtigkeit und Leistungsumfang sowie bei Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien entscheidet das für KWK FENSTERHANADEL örtlich zuständige Gericht. - Jegliche Änderungen der Bestimmungen der vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien.
- Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich jede Änderung ihrer Zustellungsanschrift gegenseitig
mitzuteilen, wobei die Mitteilung zu seiner Wirksamkeit per Einschreiben zu erfolgen hat
§13 Alternative Streitbeilegung
Gemäß Art. 14 Abs 1 der ODR-Verordnung und § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes stellt die Europäische Kommission Verbrauchern unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einem Verbraucherstreitbeilegungsgericht sind wir weder verpflichtet noch bereit
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam bzw. undurchführbar werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine neue Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.